Hygiene- und Verhaltensregeln im Zusammenhang mit COVID-19
Die Verhaltensregeln stützen sich auf die vom Bundesrat per 22. Juni 2020 beschlossenen Schutzmassnahmen und Weisungen des BAG sowie auf aktueller Branchen-Schutzkonzepte für öffentliche
Veranstaltungen.
- Bitte handeln Sie vernünftig und kooperativ zum Schutz von allen Konzertbesucher*innen.
- Bitte verzichten Sie auf den Konzertbesuch, wenn Sie sich krank fühlen
Halten Sie nach Möglichkeit 1,5m Abstand ein.
- In Konzertlokalen reicht das Leerlassen eines Sitzes, zusammengehörige Personengruppen dürfen
zusammensitzen (befolgen Sie die Anweisungen des Personals).
- Die gängigen Verhaltens- und Hygieneregeln sind einzuhalten.Vor den Konzertlokalen stehen
Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
- Bitte vermeiden Sie vor und nach dem Konzert, insbesondere auch beim Wechsel der Konzertlokale, eine
Gruppenbildung und stehen Sie mit einem Abstand von 1,5 m zusammen oder tragen Sie eine Schutzmaske
Generell wird das Tragen einer Schutzmaske empfohlen (beim Eingang kostenlos erhältlich).